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EU-Leitfaden zur sozial verantwortlichen Auftragsvergabe
Die Europäische Kommission plant einen neuen Leitfaden für eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge. Dieser soll öffentliche Auftraggeber motivieren, die gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten – auch zur Bevorzugung von Werkstätten – besser zu nutzen.

Die Möglichkeit, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soziale Belange zur berücksichtigen und nicht stets nur nach dem günstigsten Preis zu gehen, besteht schon sehr lange. Bereits im Richtlinien-Paket der Europäischen Union von 2004 war dies vorgesehen. Im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission dazu einen Leitfaden veröffentlicht , der die öffentlichen Auftraggeber dazu motivieren sollte, die gegebenen Möglichkeiten auch zu nutzen.

In den letzten sechs Jahren hat die EU ihre Vergabevorschriften modernisiert und mit der Annahme der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge 2014 die Möglichkeiten für den Rückgriff auf Sozialklauseln noch erweitert. Öffentliche und private Interessenträger sind zunehmend daran interessiert, die öffentliche Beschaffung zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Eingliederung, zum Kauf ethischer Produkte und Dienstleistungen sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Menschen zu nutzen.

Die Europäische Kommission plant nun eine Aktualisierung des bestehenden Leitfadens und wollte im Wege einer Konsultation herausfinden, welchen Aufbau und welche Inhalte dieser Leitfaden haben muss, um das Ziel der sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge zu erreichen. Die BAG WfbM hat sich sowohl direkt als auch über den europäischen Verband EASPD (Europäischer Dachverband der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderungen) an dieser Konsultation beteiligt.

Die Stellungnahme und Forderungen der BAG WfbM finden Sie hier.


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