Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert in einer gemeinsamen Stellungnahme mit Werkstatträte Deutschland, dass der zuständige Fachausschuss der vereinten Nationen bei der anstehenden Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der Konvention über die Rechte behinderter Menschen (UN-BRK) in Deutschland die Bedeutung der Leistungen von Werkstätten für behinderte Menschen berücksichtigt.
Werkstatträte Deutschland und die BAG WfbM vertreten die Ansicht, dass die Dienstleistungen von Werkstätten in Deutschland eine wichtige Maßnahme darstellen, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Sie fordern, dass der UN-Ausschuss bei der nächsten Überprüfung des Berichtes der deutschen Vertragsstaaten das deutsche System näher beleuchtet. Dabei soll berücksichtigt werden, dass sich die Werkstätten kontinuierlich weiterentwickeln und – auch dank des Erfolges der UN-BRK – mehr und mehr in den Sozialraum öffnen und dadurch die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen in der Bundesrepublik erhöhen. In Zusammenarbeit mit den Werkstattbeschäftigten und ihren Werkstatträten sind die Werkstätten entschlossen, ihre Leistungen stetig weiter zu verbessern.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.