In Deutschland wurde bereits ein hoher Qualitätsstandard in der Reha erreicht. Wir müssen uns fragen, was wir noch verbessern können. Im nächsten Schritt muß nun eine bessere Verzahnung von ambulanter Reha und der Wiedereingliederung in den Beruf erfolgen.
Vor allem müssen die Grundsätze, „Reha vor Rente“ und „Reha vor Pflege“ noch stärker zum Tragen kommen. Diese Grundsätze bedeuten mehr Lebensqualität für die Betroffenen und rechnen sich für die ganze Gesellschaft. Denn eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung und die Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit entlasten auch die sozialen Sicherungssysteme. Leistungen der beruflichen Reha dürfen nicht aus fiskalischen Gründen verzögert oder abgelehnt werden. Denn Reha rechnet sich für alle.