Die Bundesregierung plant die Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes. Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes (BABAbg-AnpG) wurde im Kabinett beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet.
Darin ist unter anderem eine Anhebung des Ausbildungsgeldes bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen vorgesehen. § 125 SGB III wird entsprechend neu gefasst. Demnach soll ab dem 1. August 2019 im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen ein Ausbildungsgeld in Höhe von 117 Euro monatlich gezahlt werden
Gemäß § 221 Absatz 2 SGB IX zahlen Werkstätten den Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstätten ein Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit im Berufsbildungsbereich leistet und einem Steigerungsbetrag zusammensetzt. Somit führt die geplante Erhöhung des Ausbildungsgeldes auch zu einer Erhöhung des Grundbetrags von bisher 80 Euro auf 117 Euro. Anders als das Ausbildungsgeld, wird der Grundbetrag nicht von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Werkstätten zahlen den Grundbetrag aus ihrem Arbeitsergebnis, also aus dem Geld, das die in Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen durch ihre Arbeit erwirtschaften.
Wenn Werkstätten garantieren wollen, dass die Erhöhung des Grundbetrages tatsächlich bei allen Beschäftigten gleichermaßen ankommt, müssen sie ihr Arbeitsergebnis entsprechend steigern. Die Steigerung des Arbeitsergebnisses im laufenden Betrieb wird in der kurzen Frist (geplantes Inkrafttreten ist August 2019) nicht zu bewältigen sein. Zudem stößt das bisherige System der Finanzierung der Werkstattentgelte der Beschäftigten insgesamt an seine Grenzen. Das Finanzierungssystem der Werkstattentgelte muss grundlegend reformiert werden.
Die BAG WfbM fordert daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer ergänzenden Stellungnahme auf, diese Aspekte zu berücksichtigen und im parlamentarischen Verfahren darauf hinzuwirken, dass die Erhöhung des Grundbetrages im Interesse der Werkstattbeschäftigten ausgesetzt wird, bis eine tragfähige Lösung der Entgelt- und Einkommensproblematik gefunden wird.
Die ergänzende Stellungnahme finden Sie hier.
Stellungnahmen
16.04.19
Ergänzende Stellungnahme zur geplanten Erhöhung von Ausbildungsgeld und Grundbetrag