Aufgrund der Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz und der Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen wird ab dem 1. Januar 2020 das Mittagessen in Werkstätten neu geregelt.
Die BAG WfbM begrüßt grundsätzlich die Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen. Vor dem Hintergrund der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe ist dies konsequent, führt aber in der Praxis zu Herausforderungen.
Fest steht, dass Werkstätten auch in Zukunft ein Mittagessen anbieten müssen und möchten. Das gemeinsame Mittagessen ist integraler Bestandteil der einheitlichen Werkstattleistung. Die Art der Finanzierung sowie der Preisgestaltung des Mittagessens ändern sich jedoch.
Es wird insbesondere darauf ankommen, dass es den Leistungserbringern auch künftig möglich sein muss, ein für die Beschäftigten bezahlbares Mittagsangebot bereit zu stellen. Dies kann nur gelingen, wenn alle dafür relevanten Elemente im Rahmen der Vergütungen Berücksichtigung finden.
Da die Umsetzung bereits ab dem 01.01.2020 erfolgt, besteht dringender Handlungsbedarf.
Es muss allen Beteiligten daran gelegen sein, dass Werkstattbeschäftigte auch in Zukunft die Möglichkeit zur Einnahme eines Mittagessens haben. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Träger der Eingliederungshilfe ihrer gemäß § 113 SGB IX zugewiesenen Verantwortung zur Refinanzierung nachkommen.
Die Stellungnahme finden Sie hier.