Gemeinsam mit ihrer Landesarbeitsgemeinschaft und ihren Trägerverbänden sollten sich die Werkstätten um die Gestaltung von kommunalpolitischen Strukturen bemühen, um der Bevölkerung größere sozialpolitische Einflußmöglichkeiten auf die Kommunalentscheidungen zu verschaffen.
Sofern es keine Beauftragte für die Belange benachteiligter Menschen gibt, sollten sie von den kommunalpolitisch Verantwortlichen gefordert werden.
Falls es auf kommunaler Ebene keine Beiräte oder Ausschüsse für die Belange hilfebedürftiger Menschen gibt, sollten sie von der Politik gefordert werden.
Dem kommunalen Parlament, dem Ortsbeirat oder Kreistag sollte nahegelegt werden, einen Beratungskreis aus Experten zu berufen, in dem Vertreter der örtlichen Wirtschaft und der freien Wohlfahrtspflege mit den Kommunalpolitikern zusammenarbeiten sollen.
Insbesondere für die hilfebedürftigen Menschen selbst sollte ein örtlicher Petitionsausschuß eingerichtet werden.
Die Werkstätten sollten sich als Beratungsstätten für sozialpolitische Angelegenheiten verstehen und ihre Kompetenzen ebenso zur Verfügung stellen wie ihre Räumlichkeiten.
Die Werkstattträger sollten regelmäßig und u. U. gemeinsam mit der kommunalen Prominenz Pressegespräche führen. Dabei sollten die Werkstattbeschäftigten eine hervorgehobene Rolle spielen.
Die Werkstattträger sollten regelmäßig schriftliche Presseerklärungen herausgeben und den Werkstattalltag so sensationell darstellen; wie er ist.
Mindestens zweimal jährlich sollten die Werkstätten die örtlichen Abgeordneten über ihre Arbeit, Erfolge, Schwierigkeiten und Ziele informieren.
An den „Tagen der offenen Tür“ oder „Teilhabetagen“ sollten die Werkstätten ihre alltägliche Wirklichkeit präsentieren, Musterarbeitsplätze vorstellen, Bildungs und Fortbildungsangebote präsentieren und zu kleinen Gesprächsrunden einladen.
Zum Abschluß eines Geschäftsjahres sollten die Werkstattträger gemeinsam mit politischen Repräsentanten und den Pressevertretern am Ort die Öffentlichkeit zu einer Jahreshauptversammlung einberufen. Dabei sollten ideenreich und kulturvoll die Ergebnisse des abgeschlossenen Werkstattjahres dargestellt werden.
Die Werkstätten sollten das Angebot der BAG WfbM nutzen, einen bundesweiten und regelmäßigen Informationsdienst über zentrale Werkstattangelegenheiten an die kommunalpolitischen Entscheidungsträger weiterzugeben und gegebenenfalls mit eigenen Darlegungen zu ergänzen.