Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung bestimmt die Rechengrößen, die für das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung gelten. Dies sind beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.
Die Anpassung der Rechengrößen erfolgt gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2018). Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2020 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2018 betrug im Bundesgebiet 3,12 Prozent, in den alten Bundesländern 3,06 Prozent und in den neuen Bundesländern 3,38 Prozent.
Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 lag bei 38.901 Euro. Das vorläufige Durchschnittsentgelt für 2020 wurde mit 40.551 Euro angegeben.
Die Bezugsgröße ist von besonderer Bedeutung. Nach ihr werden die Beiträge für die Rentenversicherung in Werkstätten für behinderte Menschen berechnet. In der Rentenversicherung liegt die Bezugsgröße in Westdeutschland bei 3.185 Euro (38.220 Euro im Jahr), in Ostdeutschland bei 3.010 Euro (36.120 Euro im Jahr). Die Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung wird in dem Jahr 2020 für das gesamte Bundesgebiet auf 3.185 Euro im Monat (38.220 Euro im Jahr) festgesetzt.
Gesamtübersicht: Rechengrößen 2020 | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
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1. | Vorläufiges Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung | 40.551 €/Jahr | 40.551 €/Jahr |
2. | Bezugsgröße in der Sozialversicherung (§ 18 Abs. 1, 2 SGB IV) | 3.185 €/Monat | 3.010 €/Monat |
3. | davon 80 v. H. (für den RV-Beitrag relevantes fiktives Mindestentgelt) | 2.548 €/Monat | 2.408 €/Monat |
4. | Bezugsgröße für die KV und PV (§ 18 Abs. 1 SGB IV) | 3.185 €/Monat | 3.185 €/Monat |
5. | davon 20 v. H. (§ 235 Abs. 3 SGB V) | 637 €/Monat | 637 €/Monat |
6. | Zuschlag in der Pflegeversicherung: 0,25 Prozent von Nr. 5; von Werkstattbeschäftigten zu tragen (sofern kinderlos) | 1,59 €/Monat | 1,59 €/Monat |
7. | Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung | 6.900 €/Monat | 6.450 €/Monat |
8. | Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 4.687,50 €/Monat | 4.687,50 €/Monat |
9. | Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) | 62.550 €/Jahr | 62.550 €/Jahr |