Politik 18.09.20
Regelbedarfsstufen steigen 2021
Das Bundeskabinett hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes" am 19. August 2020 beschlossen. Mit dem Gesetz werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1. Januar 2021 um 3,2 Prozent angehoben. Dies erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben. Bundestag und Bundesrat müssen der Verordnung noch zustimmen. Dies wird voraussichtlich Ende November erfolgen.

Das bedeutet zum Beispiel, dass ein alleinstehender Erwachsener zukünftig monatlich 446 Euro Grundsicherung erhält. 2020 waren es noch 432 Euro. Seit 2015 ist die Grundsicherung damit um 47 Euro gestiegen. Die Regelsätze für die im Haushalt lebenden Partner*innen und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen ebenfalls anteilig.

Ab dem 1. Januar 2021 ergeben sich für die Regelbedarfsstufen die folgenden monatlichen Regelsätze:
 
Regelbedarfsstufe (RBS) 2020 und 2021 im Vergleich   2020 ab 2021   Veränderung
in Euro
RBS 1: volljährige Alleinstehende   432 € 446 €   +14 €
RBS 2: volljährige Partner*innen   389 € 401 €   +12 €
RBS 3: SGB XII: volljährige in Einrichtungen
            SGB II: 18- bis 24-Jährige im Elternhaus
  345 € 357 €   +12 €
RBS 4: Kinder von 14 bis 17 Jahren   328 € 373 €   +45 €
RBS 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren   308 € 309 €   +1 €
RBS 6: Kinder von 0 bis 5 Jahren   250 € 283 €   +33 €











Quelle: BMAS externer Link


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