Der Bundestag hat am Freitag, den 8. November 2019 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)“ beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Die zweite Befassung im Bundesrat ist für den 29. November 2019 geplant.
Budget für Ausbildung
Für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich haben, wird ein Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) geschaffen. Durch das Budget für Ausbildung wird zukünftig eine breitere Förderung von Menschen mit Behinderungen in Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Es richtet sich speziell an junge Menschen mit Behinderungen, denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf angeboten wird. Vorbild ist das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX).
Anspruch auf Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Menschen mit Behinderungen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, erhalten künftig einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Volljährige Leistungsberechtigte, die ein der Regelaltersgrenze entsprechendes Lebensalter noch nicht erreicht haben, sind in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung leistungsberechtigt, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die ergänzende – von Leistungsträgern und Leistungserbringern – unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), in denen Menschen mit Behinderungen vor allem von Menschen mit Behinderungen (Peer Counseling) über Sozialleistungen sowie Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe beraten werden, wird entfristet und finanziell aufgestockt.
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