Sachbezugswerte 2020
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1. Januar 2020 auf 258 Euro angehoben. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten anzusetzen:
- 1,80 Euro für ein Frühstück
- 3,40 Euro für ein Mittag- oder Abendessen
Entstehen durch die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen Mehraufwendungen, so ist nach § 42b Absatz 2 Satz 2 SGB XII für jeden Arbeitstag ein Betrag in Höhe von einem Dreißigstel des Betrages, der sich nach § 2 Absatz 1 S. 2 SvEV bemisst, als Mehrbedarf anzuerkennen. Ab dem 1. Januar 2020 sind das 3,40 Euro je Arbeitstag.
Neue Sachbezugswerte 2020 sind ab dem 1. Januar anzusetzen
Die Sachbezugswerte für 2020 sind bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2020 maßgeblich, da die geänderte SvEV am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der SvEV angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. Sie richten sich nach der Entwicklung der Verbraucherpreise.
Weitere Informationen finden Sie hier .