Am Freitag, den 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) zu. Das Gesetz tritt damit zum Jahresbeginn 2020 in Kraft.
Trotz der durch das Gesetz veränderten finanziellen Belastungen für die Länder, insbesondere auch für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe, hat der Bundesrat letzten Freitag dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Kosten und Folgekosten für die Länder und Kommunen auf einer realistischen Datengrundlage darzulegen. Die Bundesregierung hat hierzu bereits angekündigt, diesbezüglich an die Länder heranzutreten.
Budget für Ausbildung
Für Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich nach § 57 SGB IX haben, wurde das Budget für Ausbildung geschaffen. Ab dem 1. Januar 2020 besteht für junge Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, für die Erstausbildung das Budget für Ausbildung zu beantragen, sofern diese von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf angeboten bekommen.
Anspruch auf Grundsicherung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich
Die Änderungen im Bereich der Grundsicherung für Teilnehmer*innen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Anspruchsberechtigte sollten daher noch im Dezember 2019 einen Antrag auf Grundsicherung beim zuständigen Grundsicherungsträger stellen.
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