Frauen mit Behinderungen erfahren besonders häufig Gewalt und Übergriffe. 58 bis 75 Prozent der Frauen mit Behinderungen haben im Erwachsenenalter körperliche Gewalt erlebt. Frauenbeauftragte in Werkstätten und anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe können dem entgegenwirken. Als Ansprechpartnerinnen stehen sie den Betroffenen zur Seite und unterstützen sie so dabei, ihre Rechte wahrzunehmen.
Die BAG WfbM möchte mit dieser Handreichung die Zusammenarbeit von Werkstätten und Frauenbeauftragten stärken und ausbauen. Die Handreichung enthält einen Überblick über die Rechte und Pflichten von Frauenbeauftragten und Werkstätten. Sie hat einen „dynamischen“ Character und wird bei Bedarf laufend durch die BAG WfbM aktualisiert.
Die Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten“ kann hier heruntergeladen werden.
Politik
14.02.20
Neue Handreichung „Frauenbeauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen“ veröffentlicht