Ziel ist dabei vor allem, für Werkstätten Regelungen zu schaffen, die mit dem Kurzarbeitergeld vergleichbar sind. Die aktuellen Regelungen zur Kurzarbeit sind auf Werkstattbeschäftigte nicht anwendbar. „Die Corona-Krise trifft Beschäftigte in WfbM ganz besonders. Wir müssen sicherstellen, dass sie weiterhin ihren Lohn bekommen. Wir müssen für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen dringend Regelungen schaffen, die mit dem Kurzarbeitergeld vergleichbar sind. Wir fordern deswegen den Bund auf, die notwendigen gesetzgeberischen und fiskalischen Maßnahmen einzuleiten und die Werkstattlöhne der bundesweit mehr als 310.000 WfbM-Beschäftigten auch in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen“, so der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha.
Die Pressemitteilung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 9. April 2020 finden Sie hier.
