Politik 04.06.20
Verlängerung der Antragsfrist für Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Die Antragsfrist für Entschädigungsansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde aufgrund der Coronavirus-Krise von drei auf zwölf Monate verlängert. Nähere Informationen finden Sie in unseren FAQs unter Punkt B.3. externer Link


<< Zurück Seite drucken Diesen Artikel per Email versenden
Schichtwechsel
Werkstatt ist mehr!
Werkstatt ist mehr
Mehr BAG WfbM-Angebote
FAQs Bildungsrahmenpläne
FAQs zu den harmonisierten Bildungsrahmenplänen
„exzellent“-Preise
Die