Zukünftig können auch Personen auf das Coronavirus getestet werden, wenn sie keine Symptome aufweisen. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen.
In bestimmten Einrichtungen sollen auch unabhängig von aufgetretenen Fällen und einem tatsächlichen Ausbruch sogenannte Reihentests durchgeführt werden. Nach der Begründung des BMG gehören auch Werkstätten zu diesen Einrichtungen. Ob so ein Reihentest durchgeführt wird, entscheidet dabei das zuständige Gesundheitsamt. Für Werkstätten könnte dies gerade in der Phase der Wiedereröffnung eine gute Möglichkeit sein, Infektionsketten schnell erkennen und frühzeitig unterbrechen zu können.
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