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EU-Parlament fordert starke EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an der nächsten Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen, die die aktuelle Strategie 2010 bis 2020 ablösen wird. Die Strategie hat maßgeblichen Einfluss auf die Handlungen der Organe der Europäischen Union.
Das Europäische Parlament hat in der Plenarsitzung vom 18. Juni 2020 eine Entschließung verabschiedet, in der die Europäische Kommission aufgefordert wird, eine starke EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 zu erarbeiten. Gefordert wird, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe in allen relevanten Bereichen bedacht werden. Unter anderem fordert die Entschließung einen EU-Behindertenausweises für alle Mitgliedstaaten und in allen Lebensbereichen auf der Grundlage einer einheitlichen Definition von Behinderung. Darüber hinaus fordert das Europäische Parlament, die besonderen Bedürfnisse einzelner Behinderungsarten sowie von Frauen und Kindern mit Behinderungen zu bedenken. Nicht zuletzt fordert das EU-Parlament alle Mitgliedstaaten auf, die Soziale Arbeit (d. h. Sozialarbeiter und in den sozialen Diensten tätige Menschen) zu unterstützen und ihre Sichtbarkeit zu verbessern.
Auch das Thema Arbeit und Bildung für Menschen mit Behinderungen spielt eine wichtige Rolle in der Entschließung. Das Europäische Parlament fordert den gleichberechtigten Zugang aller Menschen mit Behinderungen zu Bildung und zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Hinsichtlich der Werkstätten für behinderte Menschen fordert das Europäische Parlament: „Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln und/oder besser umzusetzen und Menschen mit Behinderungen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes anzuerkennen und sicherzustellen, dass sie Anspruch auf denselben sozialen Schutz haben wie andere Arbeitnehmer“.
Die vollständige Entschließung (2019/2975(RSP)) finden Sie hier.
Das Europäische Parlament hat in der Plenarsitzung vom 18. Juni 2020 eine Entschließung verabschiedet, in der die Europäische Kommission aufgefordert wird, eine starke EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2020 zu erarbeiten. Gefordert wird, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsaufgabe in allen relevanten Bereichen bedacht werden. Unter anderem fordert die Entschließung einen EU-Behindertenausweises für alle Mitgliedstaaten und in allen Lebensbereichen auf der Grundlage einer einheitlichen Definition von Behinderung. Darüber hinaus fordert das Europäische Parlament, die besonderen Bedürfnisse einzelner Behinderungsarten sowie von Frauen und Kindern mit Behinderungen zu bedenken. Nicht zuletzt fordert das EU-Parlament alle Mitgliedstaaten auf, die Soziale Arbeit (d. h. Sozialarbeiter und in den sozialen Diensten tätige Menschen) zu unterstützen und ihre Sichtbarkeit zu verbessern.
Auch das Thema Arbeit und Bildung für Menschen mit Behinderungen spielt eine wichtige Rolle in der Entschließung. Das Europäische Parlament fordert den gleichberechtigten Zugang aller Menschen mit Behinderungen zu Bildung und zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Hinsichtlich der Werkstätten für behinderte Menschen fordert das Europäische Parlament: „Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln und/oder besser umzusetzen und Menschen mit Behinderungen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes anzuerkennen und sicherzustellen, dass sie Anspruch auf denselben sozialen Schutz haben wie andere Arbeitnehmer“.
Die vollständige Entschließung (2019/2975(RSP)) finden Sie hier.