Diskutiert wurde u. a. über die §§ 82 ff. SGB XII (Einkommen, Einsatz des Einkommens und Anrechnung bei Menschen mit Behinderungen). Insbesondere wurde die Finanzierung des Mittagessens für Werkstattbeschäftigte behandelt. Seit langem führt die bestehende Praxis zu Auseinandersetzungen über die Zuständigkeiten von örtlichem (Grundsicherungsleistung) und überörtlichem Träger (Eingliederungshilfeleistung), die auch immer wieder in Prozessen letztlich auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Bei fast allen diesbezüglichen Urteilen, bei denen zumeist der Position der Beschäftigten Recht gesprochen wurde, ist übrigens Berufung zugelassen worden, was die Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet noch mehr unterstreicht.
Die KOLS ist Argumenten der BAG WfbM nicht verschlossen – ist aber bestrebt, eine rechtlich eindeutige Praxis zu schaffen. An der Tatsache – auch Position der BAG WfbM –, daß Mittagessen Werkstattleistung ist und bleiben muß, soll es keine Veränderung geben.