Die Bundesregierung hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen für den Mehrbedarf beim Mittagessen bis zum 30. September 2020 zu verlängern.
Ursprünglich war die Ausnahmeregelung bis zum 31. August 2020 befristet (Internetmeldung der
BAG WfbM vom 15. Mai 2020 ).
Werkstattbeschäftigte, die Grundsicherungsleistungen beziehen und denen im Februar 2020 der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung anerkannt wurde, erhalten damit den Mehrbedarf bis zum 30. September 2020 in voller Höhe. Dies gilt unabhängig davon, ob sie während der Zeit der Betretungsverbote oder in der Wiedereröffnungsphase am gemeinsamen Mittagessen in der Werkstatt teilnehmen bzw. teilgenommen haben.
Weitere Informationen zum Mittagessen in Werkstätten, insbesondere auch was bei den Zusatzvereinbarungen zum Mittagessen während der Coronavirus-Krise zu beachten ist, finden sie in unseren FAQs .
Hier finden sie den am 29. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Text der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung (VZVV) und die Pressemitteilung des BMAS .
Politik
03.07.20
Verlängerung der Ausnahmeregelung für den Mehrbedarf beim Mittagessen