Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 3. August 2020 eine fachliche Weisung veröffentlicht, die das Verfahren zur Auszahlung von temporären coronabedingt höheren Mehraufwendungen beschreibt. Hat danach eine Werkstatt im Eingangsverfahren und/oder Berufsbildungsbereich Mehraufwendungen aufgrund der verfügten Hygienemaßnahmen der Länder, so können diese nach dem in der Weisung beschriebenen Verfahren durch die BA übernommen werden.
Die Weisung 202008001 – Coronavirus SARS-CoV-2 Krise – Auszahlung temporärer coronabedingter höherer Maßnahmekosten für Arbeitsmarktdienstleistungen finden Sie hier .
Politik
01.09.20
Weisung der BA über Refinanzierung bei coronabedingten Mehraufwendungen veröffentlicht