Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 9. September 2020 beschlossen, Regelungen im Rahmen der Coronavirus-Krise nochmals zu verlängern.
Sowohl die Anwendung der Ausnahmeregelung zum Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung in Werkstätten für Grundsicherungsempfänger als auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) gelten damit bis zum 31. Dezember 2020.
Mit der Verlängerung der Ausnahmeregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sollen insbesondere Werkstattbeschäftigte unterstützt werden, die weiterhin aufgrund von erneuten Schließungen oder Quarantäneanordnungen, verringerten Beschäftigungszeiten aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen oder fehlender Teilnahmemöglichkeit aufgrund eines hohen persönlichen Gesundheitsrisikos nicht an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen können.
Den Referentenentwurf zur Ersten Verordnung zur Änderung der Vereinfachten-Zugang-Verlängerungsverordnung finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der Bundesregierung zur Verlängerung der SodEG-Regelungen finden Sie hier.