Politik 30.11.06
Ulla Schmidt antwortet Günter Mosen zur geplanten Gesundheitsreform
Günter Mosen hat sich unmittelbar nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfes zur Gesundheitsreform an Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gewandt und sich dafür ausgesprochen, daß Werkstattbeschäftigte von dem neuen geplanten "kassenindividuellen Zusatzbeitrag" nach § 242 Abs. 1 SGB V (Art. 1. Nr. 161 GKV-WSG) freigestellt würden. Dort wird verfügt: "Der Zusatzbeitrag ist auf 1 vom Hundert der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds (für Werkstattbeschäftigte 20 Prozent der Bezugsgröße also ca. 490 Euro) begrenzt. Abweichend davon erhebt die Krankenkasse den Zusatzbeitrag ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds, wenn der monatliche Zusatzbeitrag den Betrag von 8 Euro nicht übersteigt." Der Presse ist zwar zu entnehmen, daß insbesondere Sozialhilfeempfänger vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag ausgenommen werden sollen. Im Hinblick auf das Arbeitsentgelt von durchschnittlich 143,53 Euro würde die Aufbringung von 8 Euro - "ohne Prüfung der Höhe der Einnahmen des Mitglieds" - eine unverhältnismäßige Bürde bedeuten, nämlich über 5 Prozent ihres Arbeitsentgelts. Günter Mosen fordert daher: "Die in unseren Werkstätten beschäftigten Menschen sollten daher entweder ebenfalls unter eine geplante Ausnahmeregelung fallen oder es sollte zugleich festgelegt werden, daß dieser Betrag unter die Erstattungsregelung nach § 251 Abs. 2 SGB V fällt."

Bundesministerin Ulla Schmidt teilte daraufhin Ende November unserem Vorsitzenden mit, daß Sozialhilfeempfänger den Zusatzbeitrag nicht zu zahlen brauchen. Für sie übernimmt der jeweilige Träger der Sozialhilfe den Betrag. Andere Versicherte haben die Möglichkeit, die Belastung durch den Zusatzbetrag durch einen Wechsel zu einer Kasse, die keinen oder einen geringeren Zusatzbeitrag erhabt zu vermeiden. Eine darüber hinausgehende Ausnahmeregelung für in Werkstätten beschäftigte Versicherte hielt sie deshalb für nicht erforderlich.

Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen und entsprechend reagieren.


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