Politik 04.11.20
Maßnahmen zur Überwindung der zweiten Welle des Coronavirus
Derzeit gewährleisten auch während des bundesweit eingeführten „Lockdown light“ fast alle Werkstätten für behinderte Menschen - unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte - die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen. Die Bundesregierung hat für soziale Dienstleister und Einrichtungen Regelungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht, um diese bei der Bewältigung der sogenannten zweiten Welle der Coronavirus-Krise zu unterstützen. Alle aktuellen Informationen finden Sie jederzeit auf der Website der BAG WfbM in den Corona FAQs hier externer Link.

CoronaTestVO

Die Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaTestVO) wurde mit Wirkung zum 15. Oktober 2020 geändert. Eine wichtige Neuerung ist, dass in bestimmten Einrichtungen jetzt auch die Testung mit sog. Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (PoC-Antigen-Test) für den direkten Erregernachweis möglich ist. Dies betrifft auch Werkstätten. Diese können in regelmäßigen Abständen oder auch bei Bedarf PoC-Antigen-Tests an Fachpersonal, Werkstattbeschäftigten und Besucher*innen durchführen, um Infektionen auch dann auszuschließen, wenn die Personen asymptomatisch sind.

Weitere ausführliche Erläuterungen finden Sie in den FAQs hier externer Link.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier externer Link.

Überbrückungshilfen Verlängerung

Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen werden an die veränderte Situation angepasst. Die Überbrückungshilfe wird dabei für den Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 (= Überbrückungshilfe III) verlängert und die Konditionen verbessert. An den Details arbeiten das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie derzeit noch.

Weitere ausführliche Erläuterungen finden Sie in den FAQs hier externer Link.

Die Pressemitteilung des BMF finden Sie hier externer Link.

SodEG Verlängerung

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) soll zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Darauf einigte sich das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 28. Oktober 2020. Die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Aufgrund der aktuellen Entwicklung soll das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz in modifizierter Fassung verlängert werden. Über die genauen Regelungen wird derzeit noch beraten.

Weitere ausführliche Erläuterungen finden Sie in den FAQs hier externer Link.

Die Pressemitteilung des BMAS finden Sie hier externer Link.


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