Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich am 13. Dezember mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die ab Mittwoch, den 16. Dezember gelten sollen.
Der neue Regierungsbeschluss enthält keine expliziten Regelungen für die Eingliederungshilfe.
Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, konkretere Regelungen für weitere Bereiche zu erlassen. So gelten zum Beispiel in Sachsen ab dem 14. Dezember erneut Betretungsverbote für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten und Tagesförderstätten.
Soweit es nicht zu ergänzenden Regelungen durch die Bundesländer kommt, sind Werkstätten anderen Betrieben gleichgestellt. Für diese gilt, dass wo es möglich ist, Home Office oder Betriebsferien angeboten werden sollen.
Mehr Informationen zum Regierungsbeschluss finden Sie hier.
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember finden Sie hier .