Trotzdem bleiben bundesweite Betretungsverbote weitgehend aus. Lediglich in Bayern und Sachsen sind Werkstätten und Tagesförderstätten seit dem 16. Dezember 2020 wieder grundsätzlich mit Betretungsverboten für Menschen mit Behinderungen belegt.
Die entsprechende Allgemeinverfügung für Bayern finden Sie hier

Die entsprechende Verordnung für Sachsen finden Sie hier

In allen anderen Bundesländern werden Werkstätten wie andere Unternehmen behandelt, das heißt, wo es möglich ist, soll es Betriebsferien geben oder Home Office angeboten werden (Meldung vom 14.12.2020

Weitere Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Ländern finden Sie in unseren FAQ
