Politik 20.01.21
Übernahme der Personalkosten bei Testungen
Wie gestern bereits von Bundeskanzlerin Angela Merkel in der Pressekonferenz zum Corona-Gipfel verkündet wurde, werden nun auch in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe die Personalkosten bei Testungen übernommen. 

Hierzu haben uns Informationen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erreicht: Der Lösungsvorschlag sieht vor, dass der Bund die Mittel zur Verfügung stellt, damit neben den Sachkosten für die präventiven Testungen in den Angeboten der Eingliederungshilfe auch die anfallenden Durchführungsaufwendungen in Höhe von pauschal 9 Euro pro tatsächlich durchgeführtem Test (damit insgesamt bis zu 18 Euro) über die Coronavirus-Testverordnung übernommen werden können.

Zur Umsetzung dieses Beschlusses beabsichtigt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Coronavirus-Testverordnung zu ändern, so dass die Angebote der Eingliederungshilfe die Pauschale für die Durchführungsaufwendungen neben den Sachkosten zeitnah mit den jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen können.

Sobald die neue Coronavirus-Testverordnung vorliegt, wird die BAG WfbM hierzu ihre Mitglieder informieren.


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