Politik 29.01.21
Betriebsrätestärkungsgesetz soll auch die Werkstättenmitwirkungsverordnung ändern

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) sieht eine Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) vor.

Im Zuge der Coronavirus-Krise wurde mit § 40a WMVO übergangsweise die Möglichkeit eingeführt, dass Sitzungen des Werkstattrates auch per Video- und Telefonkonferenz erfolgen können. Diese Regelung soll nun, laut BMAS Entwurf, dauerhaft bestehen.

Die bereits bestehenden Regelungen in der WMVO zum Ablauf der Werkstattratssitzungen sollen somit ergänzt werden. Wenn ein Werkstattrat über die Coronavirus-Krise hinaus digitale Sitzungen abhalten will, muss der Werkstattrat hierzu seine Geschäftsordnung ändern. Die Präsenzform bleibt danach grundsätzlich bestehen, kann aber um die Teilnahme oder vollständige Durchführung einer Sitzung mittels Video- und Telefonkonferenz ergänzt werden.

Die BAG WfbM begrüßt, dass auch Werkstatträte mit dem Betriebsrätestärkungsgesetz  langfristig die Möglichkeit erhalten, ihre Aufgaben digital wahrzunehmen.

Den Referentenentwurf des BMAS finden Sie hier externer Link.



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