Die BAG WfbM hat sich zum wiederholten Male an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt, um darauf aufmerksam zu machen, dass die Coronavirus-Impfverordnung Menschen mit Behinderungen und das Personal in der Eingliederungshilfe nicht ausreichend berücksichtigt.
Trotz guter Hygienekonzepte gibt es ein erhöhtes Infektionsrisiko in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und für das Personal. Dieses Risiko betrifft Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten und alle Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
Durch einen priorisierten Zugang zu Impfungen können schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle bei Menschen mit Behinderungen verhindert werden. Alle Menschen mit Behinderungen sowie das Personal in der Eingliederungshilfe können so geschützt werden. Seit Beginn der Coronavirus-Krise ist der einzige Schutz für Menschen mit Behinderungen oftmals eine weitestgehende Isolation. Diese Isolation muss beendet werden.
Die BAG WfbM fordert daher erneut: Alle Menschen mit Behinderungen und das Personal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen mit hoher Priorität Zugang zu Impfungen haben!
Politik
03.02.21
Alle Menschen mit Behinderungen und Personal der Eingliederungshilfe bei Impfungen priorisieren