Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner hat die BAG WfbM darauf hingewiesen, daß es Möglichkeiten gibt, die Lohnsteuerbelastung des Arbeitgebers bei verbilligten Mahlzeiten in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen zu senken.
Das Schreiben (hier einsehbar) besagt, daß Schüllermann und Partner festgestellt haben, daß in manchen Fällen die Versteuerung von verbilligten Mahlzeiten mit der Methode der pauschalierten Lohnsteuer auf den Sachbezug vorgenommen wird, in denen dies nicht notwendig ist, und eine Lohnsteuerbelastung des Arbeitgebers vermieden werden kann.
Schüllermann und Partner erinnern an die bestehende Wahlmöglichkeit des Arbeitgebers und unterbreiten eine Beispielrechnung, wie ohne Belastung der Arbeitnehmer Einsparungen des Arbeitgebers möglich sind.
Die Beispielrechnung finden Sie hier.