Dazu werden alle Vertragsstaaten, UN-Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und andere interessierte Stakeholder aufgefordert, bis zum 15. März 2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen.
Die BAG WfbM wird sich hierzu positionieren und sich zudem an einer Stellungnahme der europäischen Interessengruppe Access to Work Europe beteiligen.
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