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UN-Fachausschuss ruft zur Einreichung von Stellungnahmen zu Art. 27 UN-BRK auf
Vom 22. bis 26. März 2021 wird der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen seiner 24. Sitzung die Themen Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen diskutieren. Auf Grundlage dieser Diskussion soll eine Generelle Bemerkung zu Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet werden.
Dazu werden alle Vertragsstaaten, UN-Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und andere interessierte Stakeholder aufgefordert, bis zum 15. März 2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen.
Die BAG WfbM wird sich hierzu positionieren und sich zudem an einer Stellungnahme der europäischen Interessengruppe Access to Work Europe beteiligen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Dazu werden alle Vertragsstaaten, UN-Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und andere interessierte Stakeholder aufgefordert, bis zum 15. März 2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen.
Die BAG WfbM wird sich hierzu positionieren und sich zudem an einer Stellungnahme der europäischen Interessengruppe Access to Work Europe beteiligen.
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