Politik 31.03.07
Deutschland zeichnet in New York VN-Abkommen
Deutschland hat gestern in New York als eines der ersten Länder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet.

Aus der Erklärung von Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Karin Evers-Meyer, Behindertenbeauftragte:

Mit der Unterzeichnung des Abkommens bei den Vereinten Nationen gehört Deutschland zu den ersten zeichnenden Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Wir geben dieses klare Signal zur Stärkung und Weiterentwicklung der Rechte und Belange behinderter Menschen ganz bewußt während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des laufenden Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen ist ein Signal zur Stärkung der Rechte von mehr als 600 Millionen behinderten Menschen weltweit. Weit mehr als zwei Drittel von ihnen leben in Entwicklungsländern. Für sie gibt es durch die Konvention ein Rechtsdokument, das Menschenrechte – wie etwa das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit – unter Berücksichtigung der spezifischen Situation behinderter Menschen festschreibt.

Auch in Deutschland werden von dem Abkommen wichtige behindertenpolitische Impulse ausgehen. Wir lösen uns vom reinen Fürsorgegedanken und stärken die Rechte behinderter Menschen auf selbstbestimmtes Leben und Teilhabe.

Die deutsche Arbeitsübersetzung des Übereinkommens und weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.bund.de) externer Link in der Rubrik „Teilhabe behinderter Menschen“ unter „Internationales“.


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