Vom 22. bis 26. März 2021 wird der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen seiner 24. Sitzung die Themen Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen diskutieren. Auf Grundlage dieser Diskussion soll eine Generelle Bemerkung zu Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet werden.
Dazu wurden alle Vertragsstaaten, UN-Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und andere interessierte Stakeholder aufgefordert, bis zum 15. März 2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen.
Die Stellungnahmen konnten auf Englisch, Französisch und Spanisch eingereicht werden.
Die BAG WfbM hat sich an diesem Prozess ebenfalls beteiligt und macht in ihrer Stellungnahme deutlich:
Werkstatt ist nicht gleich Werkstatt
Es gibt weltweit sehr unterschiedliche Ansätze, um Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Einen Großteil dieser Ansätze pauschal als segregierende Sonderwelten abzutun wird dieser Vielfalt nicht gerecht.
Werkstätten gehören in Deutschland zur Arbeitswelt
Die Werkstatleistung ist ein Angebot für einen Personenkreis, der individuell angepasste Unterstützungsleistungen und oft dauerhafte Unterstützung benötigt. Diese Leistung darf nicht abgeschafft werden. Werkstätten in Deutschland öffnen sich immer weiter, um ihre Leistungen als Teil der Arbeitswelt zu erbringen.
Auch die europäische Interessengruppe Access to Work Europe, deren Gründungsmitglied die BAG WfbM ist, hat eine Stellungnahme eingereicht. In dieser wird darauf hingewiesen, dass Werkstätten gerade in der momentanen wirtschaftlichen Situation ein wichtiger Teil eines Unterstützungssystems sind, um allen Menschen mit Behinderungen Zugang zu Arbeit zu ermöglichen. Die Stellungnahme von Access to Work Europe finden Sie hier .
Werktatträte Deutschland e.V. beteiligt sich ebenfalls an dem Stellungnahmeverfahren. In ihrer Stellungnahme fordern die Werkstatträte, dass keine Urteile über Werkstätten gefällt werden dürfen, ohne die Beschäftigten miteinzubeziehen. Eine wichtige Forderung, denn bisher wurden etwa Menschen mit schweren Behinderungen kaum in die Verfahren des UN-Fachausschusses einbezogen. Die Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland finden Sie hier .
Europa
16.03.21
BAG WfbM beteiligt sich an Stellungnahmeverfahren zu Art. 27 UN-BRK