Politik 10.05.21
Werkstatträte Deutschland e.V. bezieht Stellung zu Mindestlohnforderungen
Werkstatträte Deutschland e.V. hat sich zu den Forderungen nach einer Einführung des Mindestlohns in Werkstätten für behinderte Menschen positioniert. Die Werkstatträte sprechen sich in einer Stellungnahme gegen den Mindestlohn aus und fordern stattdessen die Einführung eines Basisgeldes.

Ausgelöst durch eine Petition zur Einführung des Mindestlohns in Werkstätten wurde das Thema auch an die Werkstatträte herangetragen. Bereits 2015 hatte sich Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) intensiv mit der Thematik beschäftigt.

Werkstatträte Deutschland e.V. distanziert sich vom Inhalt der aktuellen Petition und fordert stattdessen die Einführung des sogenannten „Basisgeldes“. Das Basisgeld wurde von Beschäftigten für Beschäftigte entwickelt. Mehr Informationen zum Basisgeld finden Sie hier externer Link.

Die Einführung des Mindestlohns greift aus Sicht der Werkstatträte zu kurz: Derzeit sind Beschäftigte in Werkstätten in einem sogenannten arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis beschäftigt. Dies bedeutet, dass sie neben vielen Arbeitsrechten des sogenannten allgemeinen Arbeitsmarktes wie zum Beispiel Urlaub, Mutterschutz, Arbeitsschutz, Rentenansprüchen etc. auch noch besondere zusätzliche Schutzrechte wie zum Beispiel Arbeitsplatzgarantie, keine Leistungsverpflichtung und eine praktische Unkündbarkeit besitzen.

Wer einen Mindestlohn fordert, fordert aus Sicht der Werkstatträte auch den allgemeinen Arbeitnehmerstatus. Dies würde den Verlust der besonderen Arbeitsbedingungen und zusätzlichen Schutzrechten bedeuten und wird deshalb abgelehnt. Die Stellungnahme von Werkstatträte Deutschland e.V. finden Sie hier externer Link.


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