Durch das Gesetz werden Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und damit auch Werkstätten für behinderte Menschen verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Gewaltschutz, insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenen Gewaltschutzkonzepts, zu ergreifen. Die neue Regelung im § 37a SGB IX werden bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Auch die Rechte und die Teilhabemöglichkeiten von Werkstattbeschäftigten sollen durch die Maßnahmen gestärkt werden: Neben der Aufnahme der Briefwahl bei Wahlen der Frauenbeauftragten und der Werkstatträte in die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung wird auch der anspruchsberechtigte Personenkreis für das Budget für Ausbildung erweitert. Ab dem 1. Januar 2022 sollen auch Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstatt (Personen, die Leistungen nach § 58 SGB IX beziehen) die Möglichkeit erhalten, ein Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX in Anspruch zu nehmen.
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