Die bereits bestehenden Regelungen in der WMVO zum Ablauf der Werkstattratssitzungen werden damit um die Möglichkeit diese per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen ergänzt. Will ein Werkstattrat über die Coronavirus-Krise hinaus digitale Sitzungen abhalten, muss der Werkstattrat hierzu seine Geschäftsordnung ändern.
Die Regelungen treten am Tag nach Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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