In seiner Sitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat der fünften Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung zugestimmt.
Durch die Verordnung überlässt der Bund den Ländern auch im Jahr 2021 zusätzliche zehn Prozentpunkte von der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe, um damit coronabedingte Entgelteinbußen der Werkstattbeschäftigten zu kompensieren.
Die BAG WfbM hatte sich dafür eingesetzt, eine Regelung zur Sicherung der Werkstattentgelte auch für das Jahr 2021 zu schaffen. So sprach sich Geschäftsführerin Kathrin Völker im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz ausdrücklich für eine Weiterführung der Lösung über die Mittel der Ausgleichsabgabe aus. Darüber hinaus forderte sie, die Verteilung der Mittel in einem einheitlichen und transparenten Verfahren zu regeln, damit sie gezielt und bedarfsgerecht bei den Werkstattbeschäftigten ankommen. Dazu macht die Verordnung jedoch keine Vorgaben.
Legt man das Aufkommen der Ausgleichsabgabe von 2020 zugrunde, würden nach aktuellem Stand 58 Millionen Euro in den Ländern verbleiben und von dort an die zuständigen Integrationsämter weitergeleitet werden. Diese sollen das Geld an Werkstätten und andere Leistungsanbieter verteilen, die nicht (mehr) in der Lage sind, die Entgelte der Beschäftigten zu zahlen. Die Verordnung tritt am 29. Juni 2021 in Kraft. Die Integrationsämter entscheiden in eigener Verantwortung über die erforderliche Höhe der Leistungen und auch über die Art und den Umfang der erforderlichen Nachweise, die von den Werkstätten zur Begründung ihrer Anträge vorzulegen sind.
Die Bundesratsdrucksache finden Sie hier.
Politik
25.06.21
Bundesrat beschließt Regelung zur Sicherung der Werkstattentgelte auch für das Jahr 2021