Erstmals können für das Jahr 2006 „Pflege- und Betreuungsleistungen“ abgesetzt werden. Konkret heißt das: Wurden Dienstleistungen für eine zu Hause lebende pflegebedürftige Person in Anspruch genommen, können solche Aufwendungen bei der Steuererklärung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro berücksichtigt werden.
Neu für alle Eltern ist, daß ab 2006 Kosten für die Kinderbetreuung besser berücksichtigt werden: Zwei Drittel dieser Betreuungskosten, immerhin bis zu 4.000 Euro pro Kind, können zukünftig in die Steuererklärung eingetragen werden. Eltern behinderter Kinder erhalten diesen Steuervorteil unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr ihres Kindes. Und zwar dann, wenn die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und es außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Quelle: www.bvkm.de Rubrik „Recht und Politik“