Neu für alle Eltern ist, daß ab 2006 Kosten für die Kinderbetreuung besser berücksichtigt werden: Zwei Drittel dieser Betreuungskosten, immerhin bis zu 4.000 Euro pro Kind, können zukünftig in die Steuererklärung eingetragen werden. Eltern behinderter Kinder erhalten diesen Steuervorteil unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 27. Lebensjahr ihres Kindes. Und zwar dann, wenn die Behinderung vor dem 27. Lebensjahr eingetreten ist und es außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
Quelle: www.bvkm.de
