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Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte ab 2022
Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre durch die Europäische Kommission überprüft. Ab dem 1. Januar 2022 gelten neue Schwellenwerte:
Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ermöglicht das Vergaberecht die Bevorzugung von Werkstätten bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Aufgrund der vielfältigen Bevorzugungsmöglichkeiten sollten Werkstätten die damit verbundenen Chancen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge genau betrachten.
Weitere Informationen zum Vergaberecht finden Sie hier.
- für Bauaufträge: 5.382.000 Euro (statt bisher 5.350.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro (statt bisher 214.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von oberen und obersten Bundesbehörden: 140.000 Euro (statt bisher 139.000 Euro)
Um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ermöglicht das Vergaberecht die Bevorzugung von Werkstätten bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Aufgrund der vielfältigen Bevorzugungsmöglichkeiten sollten Werkstätten die damit verbundenen Chancen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge genau betrachten.
Weitere Informationen zum Vergaberecht finden Sie hier.