Unterstützung bei der Novellierung des § 40 SGB IX: Dauer des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereiches in den Werkstätten
Sehr geehrter Herr Scheibner,
vielen Dank für Ihr Anschreiben. Auf die von Ihnen angesprochene Thematik sind wir bereits durch die Behinderteneinrichtung Aumühle aufmerksam gemacht worden.
Nach meinen Informationen hatte das BMGS ursprünglich die von Ihnen gewünschten Klarstellungen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen haben dies aber abgelehnt, sodaß es letztlich nicht Bestandteil des Regierungsentwurfs wurde. Die Gründe für diese Ablehnung sind zum einen, daß bezweifelt wird, daß die bisher gewählte Formulierung juristisch "wasserdicht" ist und zum anderen, daß hohe zusätzliche Kosten von 25 Mio. € entstehen würden.
Der Einwand zur Höhe der Kosten wird vom BM Gesundheit und Soziale Sicherung bestritten, weil nur von ca. 150 zusätzlichen Fällen im Jahr auszugehen sei, dem eine erhebliche Einsparung von Bürokratiekosten entgegenstünden (keine Einzelfallprüfung mehr).
Zu dem Gesetz hat bereits am vergangenen Mittwoch, dem 12.11.2003, eine Anhörung stattgefunden, wo die Position des BMGS mehrfach unterstützt wurde. Zu dem Gesetz liegen 52 Änderungsanträge vor, darunter vier mit der von Ihnen gewünschten Intention, vor allem von Bundesländern. Am 25.11.2003 wird eigens zu dem Gesetzentwurf ein Unterausschuß gebildet werden, der die Veränderungen beraten wird. Zu der Anhörung gibt es einen kurzen Bericht in der Publikation "heute im bundestag" (hib) vom 12.11.2003, den ich Ihnen separat zu Ihrer Kenntnis faxe.
Ich habe mich entschlossen, diese Klarstellung des § 40 SGB IX zu unterstützen. Dazu werde ich mich persönlich an Minister Clement wenden. Über den weiteren Gang der Dinge werde ich Sie zeitnah informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Hoffmann