Die amtlichen Sachbezugswerte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Der Monatswert für Verpflegung soll ab 1.1.2023 auf 288 Euro angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
- für ein Frühstück 2,00 Euro
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 Euro
Die Höhe der Sachbezüge gibt die Höhe des Mehrbedarfs für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 42b SGB XII vor. Danach wird der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung voraussichtlich bei 3,80 Euro pro Arbeitstag liegen.