Die BAG WfbM hat sich kürzlich an zwei öffentlichen Konsultationen zum Vergaberecht beteiligt. Dabei handelt es sich zum einen um die Konsultation zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes und zum anderen um die Konsultation zum sogenannten Vergabetransformationspaket.
Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes
Zur Stärkung der Tarifbindung, des fairen Wettbewerbs und der sozialen Nachhaltigkeit plant die Bundesregierung, die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche zu binden. So soll sichergestellt werden, dass für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags vergleichbare Wettbewerbsbedingungen gelten.
Die BAG WfbM begrüßt die Pläne hinsichtlich einer Tariftreueregelung. Der Verband hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation darauf aufmerksam gemacht, dass Werkstätten in der besonderen Rolle sind, mittels ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Menschen mit Behinderungen Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Hierbei sind sie auf öffentliche Aufträge, auch im kleineren Umfang, angewiesen. Da das Personal in Werkstätten tariflich entlohnt wird, würden Werkstätten von Vorgaben zur Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen des Bundes profitieren: Eine entsprechende Anpassung des Vergaberechts würde Werkstätten darin unterstützen, im Wettbewerb am Markt zu bestehen und auf dieser Basis die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Vergabetransformationspaket
Mit einem umfassenden Vergabetransformationspaket möchte die Bundesregierung die öffentliche Beschaffung vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen. Gleichzeitig sollen soziale, ökologische und innovative Aspekte im Vergaberecht gestärkt werden.
Werkstätten sind Sozialunternehmen, die sehr häufig auch mehr als ihre Konkurrenz auf Nachhaltigkeit in der Produktion achten. Sie würden daher vom geplanten Vergabetransformationspaket profitieren. Insbesondere würde es ihnen zugutekommen, wenn die Möglichkeiten, sie im Vergabeverfahren zu bevorzugen, erleichtert werden würden beziehungsweise die bestehenden Aufgaben bekannter gemacht und ihre Prüfung verbindlich gemacht würden. Darauf hat die BAG WfbM in der öffentlichen Konsultation zum Vergabetransformationspaket hingewiesen.