Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2023 der Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) zugestimmt. Damit wird die Finanzierung der Bundesvertretung der Frauenbeauftragten eigenständig in § 39a Absatz 6 WMVO geregelt.
Bislang ist die Finanzierung der Bundesvertretung der Frauenbeauftragten (Bundes-Netzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen Starke.Frauen.Machen. e. V.) durch einen Verweis auf die Regelungen zur Finanzierung von Werkstatträte Deutschland e. V. geregelt. Um die notwendige Klarheit für die Umsetzung der Finanzierung der Frauenbeauftragten in den Werkstätten für behinderte Menschen zu schaffen, wird die Finanzierung der Bundesvertretung der Frauenbeauftragten nunmehr eigenständig geregelt.
Die Finanzierung der Bundesvertretung erfolgt durch dasselbe Verfahren und in gleicher Höhe wie die Finanzierung von Werkstatträte Deutschland e. V. Die zuständigen Leistungsträger sind damit verpflichtet, jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres den Betrag von derzeit 1,81 Euro pro belegtem Werkstattplatz an die Interessenvertretung der Frauenbeauftragten auf Bundesebene zu überweisen. Die Interessenvertretung der Frauenbeauftragten auf Bundesebene leitet jährlich zum 30. Juni jedem zuständigen Träger einen Bericht über die Verwendung der im Vorjahr insgesamt erhaltenen Mittel zu.
Der Betrag wird regelmäßig erhöht. Die Neubestimmung der Beträge wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben.
Die Änderungsverordnung finden Sie hier .