Politik 22.08.23
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland wird geprüft
Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-Fachausschuss, wird am 29. und 30. August 2023 überprüfen, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umsetzt. Das UN-Übereinkommen und das Zusatzprotokoll gelten in Deutschland seit dem Jahr 2009. Die Staatenprüfung findet zum zweiten Mal statt.

Was ist die Staatenprüfung?
Alle Länder, in denen die UN-BRK gilt, sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Staatenberichte zum Umsetzungsstand der Konvention einzureichen. Diese Staatenberichte werden vom UN-Fachausschuss überprüft. Die Prüfung erfolgt im Rahmen eines konstruktiven Dialogs zwischen Vertreter*innen der Bundesregierung und dem Ausschuss.

Das Ergebnis der Staatenprüfung wird in den sogenannten Abschließenden Bemerkungen veröffentlich. Darin wird festgehalten, in welchen Bereichen die Umsetzung der UN-BRK noch nicht vollständig gegeben ist und wie die Umsetzung der Konvention noch besser gelingen kann.

Im Jahr 2015 hat der UN-Fachausschuss zum ersten Mal eine Staatenprüfung für Deutschland durchgeführt. Die zweite Staatenprüfung findet nun am 29. und 30. August 2023 in Genf statt. Der konstruktive Dialog zur Staatenprüfung wird an beiden Tagen online live übertragen: Was bedeutet die Staatenprüfung für Werkstätten?
Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu achten, zu gewährleisten und zu schützen. Dies betrifft selbstverständlich auch die Bereiche Arbeit und berufliche Bildung. Es ist daher davon auszugehen, dass der UN-Fachausschuss bei seiner Staatenprüfung auch die Rolle von Werkstätten für behinderte Menschen in den Blick nehmen wird. So hat der Ausschuss für die Prüfung unter anderem um Informationen und Statistiken zu Übergängen von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie zu Anreizen für Unternehmen, Werkstattbeschäftigte einzustellen, gebeten.

Werkstätten haben in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie neue Herausforderungen annehmen können. Nicht erst seitdem die UN-BRK in Deutschland gilt, befinden sie sich im steten Wandel und setzen sich etwa in den Bereichen Digitalisierung und Entgeltsystem für eine Weiterentwicklung ein. Die Ergebnisse der Staatenprüfung werden hierfür neue Impulse setzen.

Sind Menschen mit Behinderungen bei der Staatenprüfung eingebunden?
Bei der Staatenprüfung werden die Aussagen, Positionen und Informationen von Organisationen von Menschen mit Behinderungen besonders berücksichtigt. Sie können sich zum Beispiel in Form von Parallelberichten oder im Rahmen von formellen und informellen Besprechungen vor und während der Ausschusssitzungen einbringen.

Für die aktuelle Staatenprüfung hat ein Bündnis aus 37 Nichtregierungsorganisationen, koordiniert vom Deutschen Behindertenrat, einen Parallelbericht zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland verfasst. Zu dem Bündnis gehört unter anderem Werkstatträte Deutschland e. V. Der Parallelbericht sieht Deutschland derzeit noch weit von einer umfassenden Umsetzung der UN-BRK entfernt. Unter anderem bei der Inklusion im Bildungssystem, im Arbeitsmarkt und im Gesundheitssystem sehen die Nichtregierungsorganisationen Nachholbedarf.

Auch die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Institutes für Menschenrechte hat einen Parallelbericht zur Staatenprüfung verfasst. Darin werden insbesondere der Fortbestand und der Ausbau von Sonderstrukturen sowie ein fehlendes durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit kritisiert.


Der Staatenbericht Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK kann hier externer Link heruntergeladen werden.

Den Parallelbericht der Nichtregierungsorganisationen zur Staatenprüfung 2023 findet sich hier externer Link.

Zum Parallelbericht der Monitoring-Stelle UN-BRK geht es hier externer Link.


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