Das Bundeskabinett hat am 7. Februar 2024 den Gesetzentwurf zum Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen.
Dadurch soll die berufliche Handlungsfähigkeit, die unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss erworben wurde, im System der beruflichen Bildung anschlussfähig gemacht werden.
Das neue Verfahren kann auch Menschen mit Behinderungen ohne formalen Berufsausbildungsabschluss, die durch die Tätigkeit in einer Werkstatt berufliche Kompetenzen erworben haben, beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn auch Zeiten im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen als eine Tätigkeit im Tätigkeitsbereich des jeweiligen Referenzberufes anerkannt werden.
Die BAG WfbM fordert daher, dass auch Teilqualifikationen, die in einer Werkstatt erworben werden, in den Feststellungs- und Ergänzungsverfahren anerkannt werden.
Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.
Die Stellungnahme der BAG WfbM zum Gesetzentwurf finden Sie hier .
Politik
08.02.24
Bundeskabinett beschließt Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes