Die BAG WfbM hat sich grundsätzlich zur Weiterentwicklung der Leistungen der beruflichen Bildung in Werkstätten positioniert.
Aus Sicht der BAG WfbM sind konzeptionelle Änderungen zu begrüßen, wenn diese zu einer tatsächlichen Verbesserung des Wunsch- und Wahlrechts sowie zu einer qualitativen Fortentwicklung und Ausweitung der Bildungsmöglichkeiten der Menschen mit Behinderungen führen.
Neben der Verbesserung der Durchlässigkeit im System der beruflichen Rehabilitation sollte dabei die Überarbeitung des „Fachkonzepts für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen“ der Bundesagentur für Arbeit im Fokus stehen.
In diesem Zusammenhang ist es der BAG WfbM ein wichtiges Anliegen, dass sie und ihre Mitglieder mit ihrer Expertise an der Weiterentwicklung des Konzeptes beteiligt werden.
Generell muss die Qualität der Bildungsleistungen für Menschen mit Behinderungen auch künftig gewährleistet sein. Dazu gehört unter anderem, dass Leistungen der beruflichen Bildung nicht nach den Vorgaben des Vergaberechts ausgeschrieben werden.
Die BAG WfbM vertritt die Positionen in einem engen Austausch mit politischen Vertreter*innen und Verbänden.
Die Positionierung der BAG WfbM finden Sie hier .
Stellungnahmen
21.02.24
Stellungnahme der BAG WfbM zur Weiterentwicklung der Leistungen der beruflichen Bildung