Das BMAS hat im April 2024 einen Aktionsplan zur Förderung von Übergängen aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt veröffentlicht. Zu diesem Aktionsplan hat die BAG WfbM sich bereits positioniert.
In einer erneuten Stellungnahme hat sich die BAG WfbM nun nochmals mit einem Vorhaben aus Aktionsfeld 1, der Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe, befasst.
Da zu dem Umfang der tatsächlichen erfolgten Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe bislang keine Daten vorliegen, hat die BAG WfbM eine Expertise zur Ermittlung dieser Daten in Auftrag gegeben.
Das BMAS plant, dass die Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe entfallen soll. Begründet wird dies mit der Annahme, dass Unternehmen Werkstattbeschäftigte übernehmen, die bisher bei ihnen auf ausgelagerten Werkstattplätzen tätig waren, oder Menschen mit einem Budget für Arbeit einstellen und somit die wegfallende Anrechnungsmöglichkeit aus Sicht der Unternehmen kompensiert werden kann.
Durch eine Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe könnten, laut der Expertise, allerdings zukünftig Werkstattaufträge ganz oder teilweise wegfallen, durch die ein Drittel der Entgelte der Werkstattbeschäftigten finanziert werden.
Ein Entfallen der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe wird zudem negative Auswirkungen auf die Arbeitsmarktnähe und die Entgelte der Werkstattbeschäftigten haben.
Auch ist nicht zu erwarten, dass Unternehmen durch eine Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe mehr Werkstattbeschäftigte einstellen würden.
Die BAG WfbM fordert deshalb, die geplante Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe nicht vorzunehmen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Stellungnahmen
21.06.24
Stellungnahme der BAG WfbM zur geplanten Streichung der Anrechnung von Werkstattaufträgen auf die Ausgleichsabgabe