Der Referentenentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung mit den Anpassungen der Sachbezugswerte für das Jahr 2025 liegt vor. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen wird. Die amtlichen Sachbezugswerte werden an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst.
Es handelt sich derzeit noch um vorläufige Werte. Erst nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt sind die Rechengrößen ab Jahresbeginn 2025 endgültig.
Die Höhe der Sachbezüge gibt die Höhe des Mehrbedarfs für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach § 42b SGB XII vor.
Der Monatswert für Verpflegung soll ab 1.1.2025 auf 333 Euro angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten für ein Frühstück 2,30 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro je Kalendertag anzusetzen.
Danach wird der Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung voraussichtlich bei 4,40 Euro pro Arbeitstag liegen.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Die BAG WfbM wird ihre Mitglieder nach der Zustimmung des Bundesrates in Form eines Werkstatt:Telegramms noch einmal abschließend informieren.