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Weiterentwicklung des Werkstättensystems - BAG WfbM fordert Politik zum Handeln auf
Bereits im Jahr 2019 gab es einen Bundestagsbeschluss, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann. Dieses Vorhaben wurde auch von der derzeitigen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 aufgegriffen.

Trotz einer abgeschlossenen Studie zum Entgeltsystem in Werkstätten aus dem Jahr 2023, eines im gleichen Jahr begonnenen strukturierten Dialogprozesses sowie eines Aktionsplans aus dem April 2024 liegt aber noch immer kein Gesetzentwurf vor.

Martin Berg, Vorstandsvorsitzender der BAG WfbM, appelliert daher an die Bundesregierung: „Es müssen noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Änderungen umgesetzt werden, die dazu führen, dass es zu einer Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten kommt. Die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag müssen eingehalten werden!“

Werkstätten wollen den Wandel mitgestalten und sprechen sich für Veränderungen aus. Für diese Veränderungen braucht es aber eine umfassende Anpassung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen.

Eine Übersicht der Stellungnahmen und Positionspapiere der BAG WfbM dazu finden Sie hier externer Link.


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