„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum SGB IX zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist enttäuschend.
Entscheidende Verbesserungen, die im Referentenentwurf noch vorgesehen waren, sind unerklärlicherweise gestrichen worden. Deshalb will die Union nun mit Änderungsanträgen im Ausschuß für Gesundheit und soziale Sicherung die notwendigen Nachbesserungen durchsetzen.
Die Anträge der Union greifen zentrale Forderungen der Vertreter von Verbänden auf. So wird die Dauer der Finanzierung von Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eindeutig geregelt.
Klargestellt wird, daß künftig für das Eingangsverfahren drei Monate und zwei Jahre für den Berufsbildungsbereich gelten. Die Beteiligten müssen wissen, wie lange der Zeitraum für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich gesichert ist. Die Werkstätten brauchen einen geregelten Zeitraum zur Durchführung ihrer Maßnahmen. Zudem schafft eine eindeutige Regelung sie Planungssicherheit für die Betroffenen.
Der zweite Teil des Antrags verlangt, daß die Rechte und Kompetenzen der Schwerbehindertenvertretungen verbindlich geregelt werden. Eine Entscheidung ohne ihre Beteiligung kann nicht gültig sein. Künftig soll das Informations- und Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung vor Entscheidungen, die einen oder mehrere schwerbehinderte Angestellte betreffen, festgeschrieben werden. Durch diese Änderung ist es der Schwerbehindertenvertretung möglich, die Interessen schwerbehinderter Menschen in Betrieben ausreichend wahrzunehmen.
Es liegt nun an der Bundesregierung, diese sinnvollen Änderungsanträge umzusetzen.“