Dafür sind Änderungen im SGB IX, aber auch in der Werkstättenverordnung (WVO), im Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen sowie im Berufsbildungsgesetz (BBiG) notwendig.
Die Forderungen der BAG WfbM greifen vor allem die Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten, die Anerkennung der beruflichen Bildung, die Verbesserung von Übergängen sowie die Bereiche Digitalisierung und Gewaltschutz auf.
Insgesamt bedarf es eines gesellschaftlichen Umdenkens, um Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren und die Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Bildungs- und Beschäftigungsangeboten für alle Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Die Forderungen finden Sie hier
